Abmachungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juli 2017, 12:58 Uhr

Abmachungen im Alter bis etwa zwei Jahren

Als Abmachung verstehen wir hier eine Art Vorstufe der Vereinbarung. Der Unterschied liegt darin, dass die Abmachung von Ihnen als Eltern allein aufgestellt wird und Sie sich beim Kind vergewissern, dass es dieser auch zustimmt (beziehungsweise diese zumindest gehört und verstanden hat, nachdem Sie sich zum Beispiel kurz mit einem „Abgemacht?“ vergewissert haben). Solche „einseitigen Vereinbarungen“ funktionieren bei Kleinkindern bis etwa zwei Jahren bestens, da Kinder in diesem Alter ihren Eltern noch vollkommen vertrauen. Entscheidend ist deshalb, dass Sie sich als Eltern auch an die Abmachungen halten. Ansonsten verlieren Sie das Vertrauen des Kindes. Und Kinder sind sehr schnell im lernen, das heisst dass es genügt, dass Sie immer wieder mal eine Abmachung nicht einhalten und schon traut Ihnen das Kind nicht mehr!

Als Eltern müssen sich also sehr genau überlegen, ob Sie erstens selbst die Abmachung einhalten können und zweitens welches die Konsequenzen sind, wenn sich das Kind nicht an die Abmachung hält. Bei Kleinkindern wird es noch nicht allzu viel bringen, wenn Sie die Konsequenzen schon zu Beginn erklären, da diese ja in der Zukunft liegen, währenddem das Kleinkind noch voll in der Gegenwart lebt. Es genügt denn in der Regel auch, dass Sie dem Kind allenfalls klar und deutlich sagen, dass es sich nicht an die Abmachung gehalten hat und dass es das auch versteht.

Abmachungen im Alter ab etwa zwei Jahren

Später, das heisst mit der Entwicklung des Willens, wird Ihnen das Kind mehr und mehr widersprechen und Sie sollten dazu übergehen, mit ihm eigentliche Vereinbarungen „auszuhandeln“. Dann ist auch wichtig, dass die (ebenfalls vereinbarten!) Konsequenzen in einem plausiblen Zusammenhang zur nicht eingehaltenen Abmachung beziehungsweise Vereinbarung stehen.

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