Archetypisch

Aus 2 x 2 der Erziehung
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ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Die beiden Grundprinzipien der Erziehung, Vertrauen und Grenzen, können archetypisch der Mutter beziehungsweise dem Vater zugeordnet werden. Es ist aber eben eine bloss (!) archetypische Zuordnung. Das heisst es geht gerade nicht darum, dass für das Vertrauen nur die Mutter und für die Grenzen nur der Vater zuständig wären! Dass dem nicht so sein kann, geht schon aus der Möglichkeit hervor, dass ein Vater oder eine Mutter ein Kind durchaus auch alleine erziehen kann, also beide Aufgaben übernehmen kann und muss.

Archetypisch bedeutet im Zusammenhang mit Erziehung vielmehr, dass zwar beide Elternteile die gleiche Verantwortung haben, in den beiden ersten Lebensjahren des Kindes aber prioritär die Mutter und in den beiden folgenden Jahren prioritär der Vater. Diese archetypische Aufteilung der Erziehungsaufgaben entspricht sinnigerweise auch der biologischen Entwicklung des Kindes: Die Zeit des Stillens fällt in die beiden ersten Jahre, also in die Phase der Vertrauensbildung.

Spätestens nach Abschluss der beiden alles entscheidenden Phasen der Erziehung, also ab etwa vier Jahren und beginnend mit der Sozialisation entfällt diese archetypische Zuteilung der Aufgaben aber. Das "Ja" und das "Nein" sollten dann von Mutter und Vater gewissermassen gleichberechtigt verwendet werden.

Schliesslich ist auch noch zu bemerken, dass auch das männliche beziehungsweise weibliche Prinzip bloss archetypisch Mann und Frau zugeordnet sind, das heisst es ist durchaus möglich, dass einem Vater weibliche Gedankengänge näher liegen und umgekehrt, oder dass eine Frau beide Prinzipien ihr eigen nennt. Biologisch vorgegeben ist einzig, dass die Frau mit dem Kind schwanger ist, dieses gebärt und stillt. Alles andere hingegen können die Eltern mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken und eigenen Vorlieben regeln. So gesehen kommt dem Archetypischen in der Erziehung in einer liberalen Gesellschaft eine eher untergeordnete Bedeutung zu!

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