Festhalten: Unterschied zwischen den Versionen

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Kinder werden gerade in den [[Vertrauensbildung|während den ersten Jahren]] grundsätzlich gerne [[Gehalten werden|gehalten]], allerdings nicht einfach immer und ewig, sondern immer nur gerade dann, wenn sie danach verlangen. Ihr Kind kann dieses Verlangen anfangs bloss durch seine [[Mimik]] oder [[Gestik]] ausdrücken und wenn das nicht hilft, durch [[Schreiendes Kleinkind|Schreien]].
Kinder werden gerade in den [[Vertrauensbildung|während den ersten Jahren]] grundsätzlich gerne [[Gehalten werden|gehalten]], allerdings nicht einfach immer und ewig, sondern immer nur gerade dann, wenn sie danach verlangen. Ihr Kind kann dieses Verlangen anfangs bloss durch seine [[Mimik]] oder [[Gestik]] ausdrücken und wenn das nicht hilft, durch [[Schreiendes Kleinkind|Schreien]]. Darauf sollten Sie wann immer möglich sofort reagieren. Genauso sollen Sie aber Ihr Kind sofort wieder loslassen, wenn es genug hat. [[Zwangsbeglücken|"Zwangsbeglücken"]] mag zwar harmlos tönen, ist aber an sich immer eine [[Grenzüberschreitung der Eltern]].


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Version vom 23. August 2022, 18:28 Uhr



ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!




Kinder werden zwar gerne gehalten, aber sie sollten immer selbst darüber entscheiden dürfen. Werden sie gegen ihren Willen festgehalten, ist das grundsätzlich ein Machtmissbrauch (von Notfällen abgesehen) und wird sich früher oder später kontraproduktiv auswirken. Um Kindern Grenzen zu setzen, gibt es bessere Mittel als Festhalten.


Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Kinder werden gerade in den während den ersten Jahren grundsätzlich gerne gehalten, allerdings nicht einfach immer und ewig, sondern immer nur gerade dann, wenn sie danach verlangen. Ihr Kind kann dieses Verlangen anfangs bloss durch seine Mimik oder Gestik ausdrücken und wenn das nicht hilft, durch Schreien. Darauf sollten Sie wann immer möglich sofort reagieren. Genauso sollen Sie aber Ihr Kind sofort wieder loslassen, wenn es genug hat. "Zwangsbeglücken" mag zwar harmlos tönen, ist aber an sich immer eine Grenzüberschreitung der Eltern.

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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