Forderungen der Eltern: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Mai 2020, 20:40 Uhr
ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!
Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, dürfen Eltern durchaus auch Forderungen stellen. Denn Kinder lieben und brauchen gerade in diesem Alter Herausforderungen. Mit einer Forderung stellen Sie sich möglicherweise dem dem Willen des Kindes entgegen und setzen somit eine Grenze.
Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)
Während der Phase der Vertrauensbildung sollten Sie grundsätzlich gar keine Forderungen stellen. In dieser Zeit geht es ganz im Gegenteil darum, dass Sie die Grundbedürfnisse des Kindes möglichst immer und sofort erfüllen. Im übrigen hat auch das Kind seinerseits weder Forderungen noch Wünsche hat, sondern einzig einen Lebenswillen.
Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)
Wenn das Kind aber beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, müssen Sie dem auch etwas entgegenstellen können. Denn der frisch erwachte Wille des Kindes kann noch ziemlich unbändig sein. Es will dann zum Beispiel unbedingt auch ein Fahrrad. Das ist zwar ein Zeichen seiner gesunden Entwicklung, doch dürfen Sie als Eltern diese enorme Energie durchaus nutzen, indem Sie vom Kind zum Beispiel als Gegenleistung fordern.
Sozialisation bis Pubertät (etwa 4 bis 16 Jahre)
Weiterführende Themen
Übergeordnetes Thema
Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)
Fragen und Feedback
Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email
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