Forderungen der Eltern

Aus 2 x 2 der Erziehung
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ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, dürfen Eltern durchaus auch Forderungen stellen. Denn Kinder lieben und brauchen gerade in diesem Alter Herausforderungen. Mit einer Forderung stellen Sie sich möglicherweise dem dem Willen des Kindes entgegen und setzen somit eine Grenze.

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Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Während der Phase der Vertrauensbildung sollten Sie grundsätzlich gar keine Forderungen stellen. In dieser Zeit geht es ganz im Gegenteil darum, dass Sie die Grundbedürfnisse des Kindes möglichst immer und sofort erfüllen. Im übrigen hat auch das Kind seinerseits weder Forderungen noch Wünsche hat, sondern einzig einen Lebenswillen.

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Wenn das Kind aber beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, müssen Sie dem auch etwas entgegenstellen können. Denn der frisch erwachte Wille des Kindes kann noch ziemlich unbändig sein. Es will dann zum Beispiel unbedingt auch ein Fahrrad. Das ist zwar ein Zeichen seiner gesunden Entwicklung, doch dürfen Sie als Eltern diese enorme Energie durchaus nutzen, indem Sie vom Kind zum Beispiel eine Gegenleistung fordern. So könnten Sie mit ihm vereinbaren, dass es ab sofort immer selbst zu seinem Dreirad schauen muss, Sie es also ihm nicht mehr nachtragen müssen. Erst wenn das klappt, würden Sie ihm ein Fahrrad kaufen oder zum Geburtstag schenken. Kinder lieben und brauchen solche Herausforderungen und sie werden sich anstrengen, eine entsprechende Vereinbarung zu erfüllen!

Ihre Forderungen sind also durchaus eine vernünftige Antwort auf den Willen des Kindes, sie müssen bloss angemessen sein. Was angemessen ist, kann Ihnen Ihr Gespür beantworten. Achten Sie auf die Reaktion des Kindes: freut es sich auf die Herausforderung oder reagiert es resigniert?

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Sozialisation bis Pubertät (etwa 4 bis 16 Jahre)

Bis zur Sozialisation sollten Sie gelernt haben, was und wieviel Sie vom Kind fordern können, ohne dass Sie es weder über- noch unterfordern. Das Kind wäre dann genügend reif, um zum Beispiel von sich aus Vereinbarungen zu fordern. Es wird Ihnen zum Beispiel vorschlagen, dass es mit dem Fahrrad in die Schule fahren darf, wenn es die Verkehrsregeln richtig zu befolgen wisse. So können Sie mit dem Kind mehr und mehr auf eine partnerschaftliche Art und Weise zusammenleben. Zwar bleibt ein Grossteil der Verantwortung immer noch bei Ihnen (Sie müssen im Beispiel abschätzen können, ob das Kind überhaupt schon fähig ist, am Strassenverkehr teilzunehmen), doch werden Sie staunen, wie viel das Kind schon selbst zu übernehmen bereit ist.

Mit der Pubertät zeigt es sich dann sehr schnell, wie gut es Ihnen zuvor gelungen ist, dem Kind so viel Verantwortung zu übertragen, dass es auf Ihre Forderungen nicht immer gleich mit Widerstand oder gar Totalverweigerung reagieren muss. So oder so gehört es aber zur Entwicklung von Jugendlichen, die Meinung ihrer Eltern in Frage zu stellen. Sie sollten sich denn auch zurückhalten, wenn Ihre Forderungen eher Wertvorstellungen als Regeln des Zusammenlebens betreffen. So macht es zum Beispiel wenig Sinn zu fordern, dass sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter "anständig kleiden" soll, wohingegen Sie sehr wohl verlangen dürfen, dass sie mit sauberen Kleidern zum Esstisch kommen sollen: während der eigene Kleidungsstil in erster Linie der (nötigen!) Abgrenzung von den Eltern dient, ist Hygiene im gemeinsamen Haushalt auch ein Zeichen des gegenseitigen Respekts.

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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