Gewalttätige Eltern: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Grundbedürfnisse des Kindes|Unbefriedigte Grundbedürfnisse]]
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Für ein Kind kann psychische Gewalt aber genauso schädlich sein wie physische. Als Eltern sollten Sie deshalb im Zweifel auf Ihre Gefühle hören oder eine Drittperson fragen, wenn Sie unsicher sind. Meistens werden Sie aber schon aufgrund der Reaktion des Kindes spüren, um was es geht. Nicht sinnvoll ist es, wenn Sie das Kind selbst dazu fragen, denn auf dieser [[Meta-Ebene]] ist es überfordert (in der Regel können Kinder erst nach der Sozialisation oder gar erst mit der Pubertät entsprechende Reflexionen anstellen).  
Für ein Kind kann psychische Gewalt genauso schädlich sein wie physische. Als Eltern sollten Sie deshalb im Zweifel auf Ihre Gefühle hören oder eine Drittperson fragen, wenn Sie unsicher sind. Meistens werden Sie aber schon aufgrund der Reaktion des Kindes spüren, um was es geht. Nicht sinnvoll ist es, wenn Sie das Kind selbst dazu fragen, denn auf dieser [[Meta-Ebene]] ist es überfordert (in der Regel können Kinder erst nach der Sozialisation oder gar erst mit der Pubertät entsprechende Reflexionen anstellen).  


Schliesslich hat Gewalt nichts mit [[Grenzen]] setzen zu tun: Wenn Sie dem Kind eine Grenze setzen, stellen Sie sich seinem Willen entgegen, indem Sie klar und eindeutig [[Nein der Eltern|"Nein!"]] sagen. Das gilt auch dann, wenn das Kind sich seinerseits mit körperlichem Einsatz durchsetzen will. Wenn das Kind Sie zum Beispiel schlägt, dürfen Sie weder zurückschlagen noch das Kind einfach festhalten. Wenn ein (lautes und einmaliges!) "Nein!" nicht genügt, dürfen Sie aber schon auch mal Ihre Hand oder Ihren Fuss dem Schlag entgegenhalten, sodass das Kind seine eigene Kraft auf schmerzhafte Art und Weise spürt. Oder um es etwas martialischer auszudrücken: Gegen einen Angriff dürfen Sie sich verteidigen (nicht aber mit einem Gegenangriff reagieren).
Schliesslich hat Gewalt nichts mit [[Grenzen]] setzen zu tun: Wenn Sie dem Kind eine Grenze setzen, stellen Sie sich seinem Willen entgegen, indem Sie klar und eindeutig [[Nein der Eltern|"Nein!"]] sagen. Das gilt auch dann, wenn das Kind sich seinerseits mit körperlichem Einsatz durchsetzen will. Wenn das Kind Sie zum Beispiel schlägt, dürfen Sie weder zurückschlagen noch das Kind einfach festhalten. Wenn ein (lautes und einmaliges!) "Nein!" nicht genügt, dürfen Sie aber schon auch mal Ihre Hand oder Ihren Fuss dem Schlag entgegenhalten, sodass das Kind seine eigene Kraft auf schmerzhafte Art und Weise spürt. Oder um es etwas martialischer auszudrücken: Gegen einen Angriff dürfen Sie sich verteidigen (nicht aber mit einem Gegenangriff reagieren).

Version vom 29. September 2017, 17:36 Uhr



ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Gewalt im Sinne von körperlicher Schädigung ist in der Erziehung selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen und heutzutage zumindest in westlichen Gesellschaften auch durchwegs verpönt beziehungsweise strafbar.

Was für physische Gewalt (also insbesondere Schläge) einigermassen klar ist, ist bei psychischer Gewalt allerdings nicht mehr so eindeutig, da diese häufig eher subtil daherkommt. Regelmässig geht es entweder um mangelndes Vertrauen oder mangelnde Grenzen (beziehungsweise eine Mischung davon):

Für ein Kind kann psychische Gewalt genauso schädlich sein wie physische. Als Eltern sollten Sie deshalb im Zweifel auf Ihre Gefühle hören oder eine Drittperson fragen, wenn Sie unsicher sind. Meistens werden Sie aber schon aufgrund der Reaktion des Kindes spüren, um was es geht. Nicht sinnvoll ist es, wenn Sie das Kind selbst dazu fragen, denn auf dieser Meta-Ebene ist es überfordert (in der Regel können Kinder erst nach der Sozialisation oder gar erst mit der Pubertät entsprechende Reflexionen anstellen).

Schliesslich hat Gewalt nichts mit Grenzen setzen zu tun: Wenn Sie dem Kind eine Grenze setzen, stellen Sie sich seinem Willen entgegen, indem Sie klar und eindeutig "Nein!" sagen. Das gilt auch dann, wenn das Kind sich seinerseits mit körperlichem Einsatz durchsetzen will. Wenn das Kind Sie zum Beispiel schlägt, dürfen Sie weder zurückschlagen noch das Kind einfach festhalten. Wenn ein (lautes und einmaliges!) "Nein!" nicht genügt, dürfen Sie aber schon auch mal Ihre Hand oder Ihren Fuss dem Schlag entgegenhalten, sodass das Kind seine eigene Kraft auf schmerzhafte Art und Weise spürt. Oder um es etwas martialischer auszudrücken: Gegen einen Angriff dürfen Sie sich verteidigen (nicht aber mit einem Gegenangriff reagieren).

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

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